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Unser einzigartiges Gravursystem mit Echtzeitvorschau. Wählen Sie aus 10.000 verschiedenen Schriftarten oder laden Sie einfach Ihr gewünschtes Bild hoch.
*Bitte beachten Sie: gravierte und rhodinierte Artikel sind Sonderanfertigungen, welche vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Die Gravur wird auf der Innenseite (bei Ringen) bzw. Vorderseite ausgeführt.
Die Bildgravur erhalten sie je nach Aufwand ab € 20,00. Der Preis wird Ihnen nach hochladen des Bildes automatisch angezeigt.
*Der Preis gilt pro Stück. Alle unsere Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versand-
kosten und ggf. Nachnahmegebühren.
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Wir begrüßen Sie in unserem Schmuckshop.
Wir versuchen uns ständig weiter zu entwickeln - bezogen auf Ihre Wünsche in der Angebotsvielfalt der Schmuckartikel‚ aber auch auf Ihr berechtigtes Interesse an Sicherheit und Transparenz. Ihre Meinung ist uns wichtig. Schreiben Sie uns gerne‚ was Ihnen gefällt oder eher störend oder unverständlich erscheint. Wir versuchen ständig besser zu werden. Der Maßstab hierfür sind Sie.Das Warensortiment wird sorgfältig von sachverständigen Fachleuten ausgesucht. Dabei achten wir in erster Linie auf die Qualität der Waren sowie auf die Herkunft der durch die Lieferanten angebotenen Artikel. Die strengen deutschen Bestimmungen werden dabei stets berücksichtigt. Wir bemühen uns die Preise so stabil zu halten‚ dass Preisanpassungen möglichst ausgeschlossen werden können. Wir versuchen stets jede Frage so schnell wie möglich zu beantworten. Wir hoffen Ihnen einen informativen und erfolgreichen Einkauf mit unserem Service zu ermöglichen. Neben der richtigen Waren in unserem Schmuckangebot wünschen wir Ihnen viel Freunde auf unseren Seiten.
Informationen zu den verwendeten Edelmetallen (Unsere Edelmetallkunde):
Gold
Stark schwankende Kapitalmärkte machen das Edelmetall Gold zu einer sehr sicheren Anlageform. Gold gilt in seinen unterschiedlichsten Erscheinungsformenals internationales Zahlungsmittel. Sämtliche Staaten halten Goldreserven. Alltäglich begegnet man Gold in Form von Schmuckstücken aller Art. Das Feingoldgehalt wird durch die Repunze (Stempel) im Material bestätigt. Gold kommt in der Natur als gediegenes Mineral vor. Durch Beimengen von Kupfer kann es rosa bis rötlich erscheinen. Der Kupferanteil senkt bei der Beimengung die Schmelztemperatur von Gold. Zusätzlich steigert er die Härte und Festigkeit. Gold ist auf allen Kontinenten verstreut zu finden. Aus Nordamerika‚ Australien und Südafrika kommen zusammen ca. 40 Prozent der Goldförderungen. Im klassischen Sinne gehören Goldlegierungen dem Dreistoffsystem aus Gold-Silber-Kupfer an. Die Metalle lassen gut zusammen verbinden. Bepielsweise wird auch Platin der Legierung beigefügt.Zusammensetzung hängst also im Wesentlichen von der Art der Legierungsanforderung ab. Festigkeit‚ Abrieb‚ Härte und Farbe sind also die Anforderungen‚ nach denen sich die Legierung zusammen setzt. Jede Legierung unter Angabe des Feingoldgehalts darf in Deutschland angeboten werden. Die Angabe des Feingoldgehalts ist nicht zwingend vorgeschrieben. Bei Angabe müssen aber die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.Die Grundlage stellt das Gesetz über den Feingehalt der Gold und Silberwaren mit Stand 06/2006 dar. Der Goldschmuck in unser Schmuck-Auswahl wird von unseren Kunden sehr geschätzt.
Weissgold
Die Schmuckindustrie hat die farblose Legierung Anfang des 20. Jahrhunderts als kostengünstigen Ersatz für Platin entwickelt. Alle weiß geprägten Legierungen werden durch entfärbende Metall geprägt. Hauptsächlich wird Palladium als Zusatz zur Legierung verwandt. Früher wurde hierzu oft Nickel benutzt. Bei der Herstellung von Schmuckwaren wird Nickel in Deutschland nicht mehr verwendet. Silber wird zur Entfärbung bei Legierungen benutzt‚ deren Feingoldanteil eher geringer ist. Schmuckgegenstände aus Weissgold werden oft mit Rhodium verarbeitet.Man spricht auch von rhodiniert oder Anlaufschutz.Rhodium ist wie Palladium ein Nebenmetall von Platin. Neben der Farbgebeung erhöht Rhodium die Kratzfestigkeit. Bei Silber wird es als Anlaufschutz verwendet. Die Verwendung von Rhodium zur Oberflächenbehandlung ist nicht anzeigepflichtig.




